Unser Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Bau- und Handwerksunternehmen und deren Entscheidungsträger
Beratung und Vertretung im Bau- und Immobilienrecht
Das private Baurecht umfasst die Rechtsverhältnisse der Beteiligten an einem Bauvorhaben (z. B. Bauherren, Werkunternehmer, Bauträger, Architekt, Fachingenieur) und ihrer zivilrechtlichen Beziehungen zueinander.
Aus unserer umfangreichen Praxis im Baurecht sind hier beispielsweise zu nennen:
Entwurf und Kontrolle von Bauverträgen nach BGB und nach VOB
Baubegleitende Beratung
Beratung bei der Vertragsausführung (Abnahme, Mängelhaftungsrecht, Leistungen, Nachträge, Sicherheiten)
Beratung bei der Vertragsbeendigung (Kündigung, Vertragsstrafen)
Beratung im Bauträgerrecht (Bauträgervertrag, Rechte und Pflichten des Bauträgers)
Vertretung in Bauprozessen (Klageverfahren, selbstständige Beweisverfahren, Einstweilige Verfügen und Arreste)
Beratung im Bauinsolvenzrecht (Handlungsmöglichkeiten und Risken)
Internationales Bauvertragsrecht
Weiterer Bestandteil der Tätigkeit unserer Dienstleistung ist die Prüfung von Subunternehmerverträgen und deren Auswirkungen auf die Steuer-, Sozialversicherung und Durchgriffshaftung für den Generalunternehmer.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine konkrete Beratung?
Gerne besprechen wir Ihr Anliegen während eines persönlichen Gesprächs – bei Ihnen im Unternehmen oder in unseren Räumlichkeiten in Mülheim-Kärlich.
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren eines Bauvorhabens als auch Architekten, Fachingenieure, Planungsbüros und Projektsteuerer. Von der Gestaltung des Vertrages über alle Planungsphasen der Bauplanung, Gestaltung bzw. Abwehr von Nachträgen bis hin zur Haftungsproblematik und Fragen der Honorierung, insbesondere nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) können Sie auf unsere exzellente Expertise vertrauen.
Aus unserer umfangreichen Praxis im Architektenrecht sind hier beispielsweise zu nennen: