Speziell die Klientel der GmbH Geschäftsführer*innen hat weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten zur Realisierung einer betrieblichen Altersvorsorgelösung. Beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer sind nicht pflichtversichert. Somit bestehen auch nur geringe Ansprüche an die deutsche Rentenversicherung.
Den meisten Geschäftsführern*innen ist bewusst, dass sie selbst für ihre Altersvorsorge vorsorgen müssen. Oft übersehen wird, dass auf spätere Rentenzahlungen ggf. noch Krankenversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt werden müssen.
In Zeiten von Niedrigzins und anziehenden Inflationsraten sind Vorsorgelösungen (wie z.B. Unterstützungskassen, Pensionskassen, Direktversicherungen) oft nicht mehr empfehlenswert. Eine private Altersvorsorge, die aus bereits versteuertem Einkommen privat bespart wird, ist in diesem Anwendungsfall nicht immer die beste Lösung. Deutlich effizienter ist, Kosten für die Altersvorsorge als Betriebsausgaben geltend zu machen.