Die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform in Deutschland ist die GmbH. Motive zur Gründung einer Kapitalgesellschaft waren häufig steuerliche Aspekte kombiniert mit der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen. Kapitalgesellschaften haben sich regelmäßig als Thesaurierungsvehikel empfohlen, denn erst bei der Gewinnausschüttung an natürliche Personen kommt es in der Rechtsfolge zu einer Versteuerung im Sinne des Teileinkünfteverfahrens, respektive zur Zahlung der Abgeltungssteuer.
Die Bereitschaft zur Gewinnausschüttung ist wegen den steuerlichen Folgen oft begrenzt. Jährlich ansteigende Gewinnvorträge und stetig ansteigendes Kapital auf der Aktivseite der Bilanz steigern das Haftungspotential enorm. Eine Haftungsbegrenzung wird ausgehebelt, die Gesellschaft mit dem Ziel der Haftungsbegrenzung verfehlt somit Ihren Zweck.
Unser Kollegium begleitet Unternehmer bei der Implementierung und Gestaltung sinnvoller Gesellschaftsstrukturen.
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