Als mittelständische Berater setzen wir unseren Schwerpunkt auf steuerrechtliche Fragestellungen. Unsere Qualifikation unterstreichen wir mit Kompetenz zum Steuerberater und zu Fachanwälten für Steuerrecht. In Kooperation mit Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir konzentriert die projektbezogene steuerrechtliche Gestaltungsberatung.
Zu den Kerngebieten der steuerrechtlichen Begleitung gehören neben dem Ertragsteuerrecht, also dem Einkommensteuerrecht für natürliche Personen und dem Körperschaftsteuerrecht für juristische Personen, auch komplexe Fragestellungen des Gewerbesteuerrechts. Gerade die Besonderheiten der steuerlichen Betriebsaufspaltung, einer steuerlichen Organschaft, die Besonderheiten der Mitunternehmerschaft inklusive der Probleme der Themen rund um das Sonderbetriebsvermögen des Personengesellschafters, aber auch die Betriebsverpachtung sowie das Problem verdeckter Gewinnausschüttungen und Pensionszusagen sind Kerngeschäft unserer täglichen Arbeit.Daneben bietet auch das Grunderwerbsteuerrecht gerade in Umstrukturierungsszenarien erhebliche Stolpermöglichkeiten, die wir durch geschickte Planung und strategische Ausrichtung der Strukturierung vermeiden.
Wenn noch das Umsatzsteuerrecht regelmäßig als „neutraler, durchlaufender Posten“ wahrgenommen wird, so zeigt die Lebenswirklichkeit, dass dies häufig nicht der Fall ist, sondern auch im Umsatzsteuerrecht erhebliche Risiken für den steuerpflichtigen schlummern, wie sie zum Beispiel beim Revers-Charge-Verfahren, oder aber bei (internationalen) Warnbewegungen. Auch die Besonderheiten von nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern, wie zum Beispiel Vermietern, Immobilienhändlern oder Ärzten, und die damit einhergehenden Probleme insbesondere beim Vorsteuerabzug, können von uns im Sinne des Unternehmers überwacht und optimiert werden.
Auch die immobilienspezifischen Besonderheiten des Steuerrechts, sei es das Umsatzsteuerrecht, das Grunderwerbsteuerrecht oder aber die Begründung eines geschlossenen Immobilienfonds mit ertragsteuerrechtlichen Bezügen, liegen im Bereich unseres Tagesgeschäftes und werden von uns für mittelständische Unternehmer und Privatpersonen mit großem Know-How und strategischem Ansatz aufgegriffen und umgesetzt.
Gleiches gilt für insolvenzspezifische Fragestellungen, die sich nicht zuletzt in Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung, Fragen von Sanierungsbeiträgen durch Gläubiger und Gesellschafter und deren Finanzierungsbeiträge (Patronatserklärung, Rangrücktrittserklärung, Verzicht auf Forderungen) auch ertragsteuerlich auswirken können bis hin zur Frage der Behandlung von Sanierungsgewinnen. Die Schnittstelle zur Körperschaftsteuer und dem dort geregelten Verlust von Verlustvorträgen wird ebenso besetzt, wie etwaige steuerliche Ansätze, zur Verlustrettung.
Aufgrund der regelmäßigen Begleitung von Unternehmenstransaktionen ist die Wengenstein auch in der Lage, mit hohem gestalterischen Know-How die steuerrechtlichen Spezifika im Rahmen von M&A-Sachverhalten zu begleiten, wie beispielsweise die Gestaltung eines Asset-Deals statt eines Share-Deals, die Klärung der steuerrechtlichen Haftung im Rahmen einer Unternehmenstransaktion oder die steuerlichen Wechselwirkungen in der Vorbereitung der Transaktion durch Umstrukturierungen.
Letztlich sind nämlich auch Umstrukturierungsgestaltungen und Umstrukturierungsvorgänge, die gegebenenfalls auch in das Umwandlungsteuerrecht fallen, Kerngegenstand der mittelständischen Beratung von Wengenstein.
So werden die Ausgliederung von Unternehmensteilen, die Umhängung von Anteilen oder die Einbringung von Unternehmenseinheiten steuerrechtlich begleitet, stets mit dem Fokus darauf, die steuerrechtlich günstigste und zugleich zivilrechtlich zielführendste Lösung dem mittelständischen Unternehmer anbieten zu können.
Der Mandant ist also bei Wengenstein mit steuerrechtlichen Fragestellungen sehr gut aufgehoben, da nicht nur steuerpraktisches Wissen eines Steuerberaters, sondern zugleich auch die dogmatische rechtliche Einordnung eines Rechtsanwaltes aus einer Hand gewährleistet sind, und damit nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch deren rechtliche Umsetzung ohne Schnittstellen geleistet werden kann.
Im Bereich des Bankrechts beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Kreditvertragsrechts (Widerruf von Darlehen, Restrukturierung von Finanzierungen, Bürgschaften etc.).
Wir beraten und vertreten Unternehmer in den folgenden Gebieten: