Pensionszusagen

Restrukturierung und Heilung

Gründe für Probleme mit Versorgungszusagen

Die Gründe, die für eine mögliche Entpflichtung des Unternehmens von den Lasten der unmittelbaren Zusage sprechen, sind vielschichtig. Nicht selten werden die Unternehmen im Rahmen einer Betriebsprüfung, bei einem geplanten Verkauf, bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder eines bevorstehenden Generationenwechsels mit der Problematik konfrontiert, dass weder der Erwerber noch der Unternehmensnachfolger bereit sind, die bestehende Pensionsverpflichtung, steuerliche Folgen der Auflösung von Rückstellungen oder damit das Langlebigkeitsrisiko des Pensionsberechtigten zu übernehmen.

Ein Motiv für die Befreiung von einer Pensionszusage kann jedoch auch die Verbesserung des Bilanzbildes sein, die Verbesserung der Bilanzkennzahlen (insb. Eigenkapitalquote), Trennung von operativem Geschäft und Versorgungsgeschäft oder schlicht die Vermeidung einer Überschuldung.

Die Vorteile im Überblick

Wir beantworten Ihre Fragen

Unser Workflow

Analyse des Status quo

In einer Rückschau analysieren wir die historische Entwicklung zur erteilten Versorgungszusage und die steuerlichen Auswirkungen auf GUV und Bilanzbild.

Simulation von Handlungsalternativen

Das Beratungsangebot umfasst zu Beginn die Simulation verschiedener Möglichkeiten zum Umgang mit den Pensionsverpflichtungen. Hierbei werden gesellschaftsrechtliche- und versicherungstechnische Alternativen dargestellt. Bestehende Rückdeckungsstrategien werden betreffend ihre Leistung, Eignung und Nachhaltigkeit bewertet und ggf. modifiziert. Von Verzicht und Auslagerung bis zur effizienten Nachfinanzierung oder Schaffung von Treuhandregelungen (s.g. CTA). Wir finden die betriebswirtschaftlich effizienteste Lösung, die den Interessen der Versorgungsberechtigten und der Geschäftsführung gerecht wird.

Umsetzung und Begleitung

Im Ergebnis erhält der Mandant ein umfassendes Dienstleistungs-Paket. Dies umfasst die steuerlichen/handelsrechtlichen Berechnungen und die darauf abgestimmte Implementierung eines finanzmathematischen Rückdeckungsvehikels. Darüber hinaus umfasst das Angebot alle erforderlichen Dokumente, Erklärungen und Bescheinigungen nach aktuellem Rechtsstand.
Es ist regelmäßig empfehlenswert, den steuerlichen Berater, der Sie und Ihre Unternehmenshistorie genau kennt, bei allen relevanten Entscheidungen hinzuziehen. Wir freuen uns auf den kollegialen Austausch mit dem Ziel das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Wir benötigen von Ihnen die entsprechenden Unterlagen gem. Checkliste sowie die Informationsvollmacht

Im Detail

Interdisziplinäre Rechtsgebiete, Einzelfallentscheidungen, BMF-Rundschreiben und BFH-Urteile. Die Anforderungen an steuerliche Berater sind vielseitig anspruchsvoll und komplex. Nicht immer fallen die Mandatsanfragen alleinig in das Steuerrecht. Regelmäßig sind auch das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht ebenso wie das Gesellschaftsrecht und nicht zuletzt das Insolvenzrecht tangiert.

Unsere Ökonomen und Rechtsanwälte begleiten die Mandanten und deren Steuerberater bei dem interdisziplinären Themengebiet Pensionszusage sowie Geschäftsführerversorgung. Steuerberater unterstützen wir durch jährlich bereit gestellte und kommentierte Bilanzgutachten, als Ansprechpartner in Rechtsfragen und bei der situationsabhängigen sowie rechtssicheren Bewertung möglicher Mandatswünsche.

Zur Schaffung maximaler Rechtssicherheit erklären wir gegenüber dem Auftraggeber und dessen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer eine umfassende Haftungsübernahme mittels Garantie und Freistellung.