Rechtsdurchsetzung Tag

1 Die Zeitpunkte der Fälligkeit und der Verjährung sind für die praktische Rechtsdurchsetzung von herausragender Bedeutung. Sie markieren gleichsam die „aktive Lebensdauer“ des Anspruchs, nämlich den Zeitraum, innerhalb dessen der Gläubiger die Leistung vom Schuldner verlangen kann, der Anspruch also durchsetzbar ist (vgl. §§ 271...