29 Jul Der Regress des Sozialleistungsträgers nach einem Unfall
Nach wie vor gilt: Beim Regress von Sozialleistungs- bzw. versicherungsträgern (nachfolgend nur Sozialleistungsträger) sind zwei verschiedene sich ausschließende „Haftungssysteme“ zu unterscheiden. Zum einen können Sozialleistungsträger auf sie nach § 116 I 1 SGB X bzw. § 119 I 1 SGB X übergegangene Ansprüche des Geschädigten, ihres...