04 Sep Die Verjährung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
I. Ausgangsproblematik Die Verjährung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich – so die bisher einhellige Meinung – nach § 195 BGB in der Form, dass nach Fälligkeit des Anspruchs das sogenannte „Stammrecht“, d. h. der Anspruch als Ganzes verjährt und nicht die abschnittsweise zu erbringenden...