19 Sep Gesetzliche und Behördliche Sicherheitsvorschriften: Damoklesschwert für den Versicherungsschutz
Den wenigsten Unternehmern ist bekannt, dass in handelsüblichen Sachversicherungen wie z.B. der gewerblichen Gebäudeversicherung,
der Geschäftsinhaltsversicherung für Waren und Vorräte, sowie bei technischen Versicherungen z.B. für Maschinen oder technische Büroausstattung der Versicherungsschutz erheblichen Einschränkungen unterliegt.
Versicherungsnehmer haben alle vereinbarte Sicherheitsvorschriften vor Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten. Standardisiert in den Versicherungsverträgen handelt sich dabei um vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, nach denen der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten hat. Diese Sicherheitsvorschriften sollen dem Risiko vorbeugen, dass versicherte Gefahren überhaupt eintreten bzw. deren Auswirkungen mindern. Beachtet der Versicherungsnehmer diese Sicherheitsvorschriften nicht, so kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei werden. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherungsnehmer, sog. Beweislastumkehr.
Nachfolgend ein kurzer Überblick über praxisrelevante Schwachstellen im V-Schutz:
- Parken von Fahrzeugen in Lagerhallen die keine öffentlich-rechtliche Genehmigung als Garage haben
- Keine Revision von elektrischem Licht, Kraftanlagen, Betriebsmitteln, Maschinen (DGUV Vorschrift 3)
- Grundsätzliche Verstöße gegen Feuerschutzvorschriften im Rahmen erteilter Gewerbegenehmigungen
Ergebnis:
Sicherheitsvorschriften spielen in der Sachversicherung eine zentrale Rolle. In der Schadenregulierung ist der Einwand der Verletzung von Sicherheitsvorschriften beliebtes Druckmittel der Sachversicherer und führt häufig zu erheblichen Kürzungen, bis hin zu vollständigem Versagen des Versicherungsschutzes.
Angebot Fachvortrag:
In den vergangenen Jahren haben wir bereits zahlreiche Fachvorträge bei Innungen und Kreishandwerkerschaften zu relevanten Themen des ausführenden Handwerks gehalten. In unserem praxisorientierten, 40-minütigen Fachvortrag bieten wir an, Ihre Mitgliedsbetriebe über diese Vorschriften zu informieren und entsprechend zu sensibilisieren. Im Weiteren zeigen wir Lösungsmöglichkeiten auf, wie sich Unternehmen präventiv aufstellen sollten.